Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für das Abo von Shooti. Fassung vom 29. September 2026.
Ältere Fassung. Für neue Verträge gilt die aktuelle Fassung.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese AGB gelten für Verträge über die Nutzung von Shooti (shooti.app). Anbieter ist Nick Mlinski, Tannenstraße 39b, 58089 Hagen (im Folgenden „Anbieter“).
(2) Shooti richtet sich ausschließlich an Vereine und vergleichbare Organisationen, etwa Schützenvereine, Schützenbruderschaften und deren Abteilungen (im Folgenden „Verein“). Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern (§ 13 BGB) schließt der Anbieter nicht.
(3) Vertragspartner wird der Verein, nicht die handelnde Person. Das Abo schließt ab, wer den Verein dabei vertreten darf.
(4) Abweichende Bedingungen des Vereins gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Shooti auf der Website ist kein bindendes Angebot. Das Abo wird im Portal von der Person abgeschlossen, der der Verein in Shooti gehört (Rolle Administrator). Die Zahlung läuft über den Zahlungsdienstleister Stripe.
(2) Mit dem Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Verein ein Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung bestätigt oder den Zugang freischaltet. Die Bestätigung geht per E-Mail an die hinterlegte Adresse.
(3) Mit dem Vertragsschluss nimmt der Verein diese AGB und den Vertrag über die Auftragsverarbeitung (AVV) an. Beide sind jederzeit unter shooti.app abrufbar und speicherbar.
§ 3 Leistungen
(1) Der Anbieter stellt dem Verein für die Dauer des Vertrags Folgendes bereit:
- ein Portal im Browser mit Spielen, freiem Training, Live-Anzeige, Mitspielen per QR-Code und Verwaltung von Zugängen;
- das Programm „Connector“ zum Download. Es verbindet die elektronische Schießanlage des Vereins mit dem Portal.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Beschreibung auf der Website zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
(2) Das Abo gilt für den ganzen Verein. Alle Mitglieder, die der Verein einlädt, nutzen Shooti ohne eigenes Abo. Die Zahl der Konten ist nicht begrenzt; wer ein Konto bekommen darf, regelt § 11 Abs. 1.
(3) Beta. Shooti befindet sich in einer Beta-Phase und wird im laufenden Betrieb weiterentwickelt. Das gehört zur vereinbarten Leistung. Konkret heißt das:
- Neue Spiele und Funktionen kommen hinzu.
- Abläufe und Darstellung können sich ändern, soweit Zweck und Umfang der Nutzung erhalten bleiben.
- Einzelne Funktionen können wegfallen, wenn das für den Verein zumutbar ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn gleichwertiger Ersatz kommt oder rechtliche beziehungsweise sicherheitstechnische Gründe es erfordern (§ 308 Nr. 4 BGB). Den Wegfall einer Funktion kündigt der Anbieter mindestens vier Wochen vorher an, außer wenn sicherheitstechnische Gründe ein schnelleres Handeln verlangen.
- Fällt eine Funktion weg, die für den Verein wesentlich ist, kann er das Abo mit sofortiger Wirkung kündigen. Wesentlich ist eine Funktion, wegen der der Verein das Abo erkennbar abgeschlossen hat oder die er regelmäßig nutzt. Bereits gezahlte Entgelte für die Zeit danach erstattet der Anbieter anteilig.
(4) Keine amtliche Wertung. Shooti wertet die Daten der Schießanlage nach den Regeln des jeweiligen Spiels aus. Die Ergebnisse dienen Training und Vereinsabenden. Sie ersetzen keine wettkampfmäßige oder verbandliche Wertung.
(5) Sicherheit am Stand. Shooti liest Trefferdaten der Anlage und zeigt sie an. Es steuert keine sicherheitsrelevanten Funktionen der Schießanlage. Schießbetrieb, Standaufsicht und die Einhaltung waffen- und schießstandrechtlicher Vorschriften bleiben allein Sache des Vereins.
§ 4 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Der Anbieter betreibt Shooti mit der Sorgfalt eines ordentlichen Anbieters vergleichbarer Dienste. Eine bestimmte Verfügbarkeit in Prozent ist während der Beta-Phase nicht vereinbart.
(2) Geplante Wartungen legt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Übungszeiten (werktags ab 17 Uhr und am Wochenende). Größere Wartungen kündigt er vorher im Portal oder per E-Mail an.
(3) Die Rechte des Vereins bei Mängeln (§ 13) bleiben unberührt.
§ 5 Voraussetzungen beim Verein
Für die Nutzung braucht der Verein:
- eine elektronische Schießanlage, die Shooti unterstützt (derzeit DISAG);
- einen Windows-Rechner im Vereinsnetz, auf dem der Connector während des Schießbetriebs läuft;
- eine Internetverbindung;
- einen aktuellen Browser auf den Anzeige- und Bediengeräten.
Diese Voraussetzungen sind nicht Teil der Leistung des Anbieters.
§ 6 Testzeitraum
(1) Ein Verein kann Shooti einmalig 14 Tage kostenlos testen. Der Test beginnt mit dem Abschluss im Portal.
(2) Hinterlegt der Verein während des Tests kein Zahlungsmittel, endet der Test von selbst. Es entstehen keine Kosten, und es wird nichts abgebucht.
(3) Hinterlegt der Verein ein Zahlungsmittel, geht der Test mit seinem Ablauf in das gewählte Abo über. Bis zum Ende des Tests kann der Verein im Portal kündigen, ohne dass Kosten entstehen. Stripe erinnert vor Ablauf des Tests per E-Mail.
§ 7 Preise und Zahlung
(1) Das Abo kostet:
- im Monatsabo 19,99 € je Monat;
- im Jahresabo 199,90 € je Jahr.
Maßgeblich sind die Preise, die bei Vertragsschluss im Portal angezeigt werden.
(2) Der Anbieter ist Kleinunternehmer. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Die Preise sind Endpreise.
(3) Das Entgelt ist jeweils für den Abrechnungszeitraum im Voraus fällig. Stripe zieht es mit dem hinterlegten Zahlungsmittel ein. Rechnungen stehen im Stripe- Kundenportal zum Download bereit und gehen per E-Mail zu.
(4) Zahlungsverzug. Schlägt eine Zahlung fehl, versucht Stripe den Einzug erneut, und der Verein wird per E-Mail erinnert. Ist das fällige Entgelt 14 Tage nach der Erinnerung nicht gezahlt, darf der Anbieter den Zugang sperren, bis gezahlt ist. Das Abo läuft während der Sperre weiter, und die Daten des Vereins bleiben erhalten. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund, etwa bei einem Rückstand von zwei Monatsentgelten, bleibt unberührt.
(5) Preisänderungen beim Monatsabo kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Sie gelten nur, wenn der Verein zustimmt, etwa durch Bestätigung im Portal. Stimmt er nicht zu, läuft das Abo zum alten Preis weiter, bis eine Partei kündigt. Der Anbieter kann dann nach § 8 Abs. 4 kündigen. Ein laufendes Jahresabo bleibt bis zu seinem Ende beim vereinbarten Preis.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
(1) Monatsabo: Es läuft jeweils einen Monat und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat. Der Verein kann es jederzeit zum Ende des laufenden Monats kündigen.
(2) Jahresabo: Es läuft zunächst zwölf Monate ab Ende des Testzeitraums beziehungsweise ab Abschluss. Danach läuft es als Monatsabo zum Preis nach § 7 Abs. 1 auf unbestimmte Zeit weiter und ist jederzeit zum Ende des laufenden Monats kündbar (Abs. 1). Bis zum Ende der zwölf Monate kann der Verein auf der Abo-Seite stattdessen wählen, dass das Abo um ein weiteres Jahr zum Jahrespreis verlängert wird oder mit Ablauf der zwölf Monate endet. Etwa 30 Tage vor Ablauf erinnert der Anbieter per E-Mail daran, was geschehen wird. Eine ordentliche Kündigung während der zwölf Monate ist nicht vorgesehen.
(3) Gekündigt wird im Portal über „Abo kündigen“ oder das Stripe-Kundenportal. Eine Kündigung in Textform an die im Impressum genannte Adresse genügt ebenfalls.
(4) Der Anbieter kann ein Monatsabo mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, ein Jahresabo nicht vor dessen Ende.
(5) Einstellung des Dienstes. Stellt der Anbieter Shooti insgesamt ein, kündigt er das mindestens zwölf Monate vorher an. Bis zum Abschalttag erhält der Connector Sicherheitsaktualisierungen. Ein Jahresabo, das über den Abschalttag hinausreicht, erstattet der Anbieter anteilig. Shooti wird unterstützt, solange der Dienst betrieben wird (Unterstützungszeitraum im Sinne der Verordnung (EU) 2024/2847).
(6) Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Daten des Vereins
(1) Die Daten, die der Verein und seine Mitglieder in Shooti ablegen, gehören dem Verein. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten darin ausschließlich im Auftrag des Vereins nach dem AVV.
(2) Soweit es um den Schutz personenbezogener Daten geht, geht der AVV diesen AGB vor.
(3) Nach Vertragsende kann der Verein innerhalb von 30 Tagen einen Export seiner Daten verlangen. Danach löscht der Anbieter die Daten innerhalb weiterer 30 Tage. Einzelheiten stehen in § 10 AVV. Während dieser Frist kann der Verein durch ein neues Abo nahtlos weitermachen.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Der Verein erhält für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare Recht, Shooti für den eigenen Vereinsbetrieb zu nutzen. Er darf den Connector auf den dafür nötigen Rechnern installieren.
(2) Eine Nutzung für andere Vereine, eine Weitergabe von Zugängen an Dritte und ein Weitervermieten sind nicht erlaubt.
(3) Der Verein darf Shooti nicht dekompilieren oder verändern, soweit das Gesetz das nicht ausdrücklich erlaubt (§§ 69d, 69e UrhG). Open-Source-Bestandteile unterliegen ihren eigenen Lizenzen. Diese gehen vor, soweit sie weitergehende Rechte einräumen.
(4) Der Anbieter darf anonymisierte und zusammengefasste Daten nach § 1 Abs. 4 AVV für Statistik und Weiterentwicklung nutzen, auch nach Vertragsende. Rückschlüsse auf einzelne Personen oder auf den Verein sind daraus nicht möglich.
§ 11 Pflichten des Vereins und unzulässige Nutzung
(1) Konten nur für den Verein. Konten dürfen nur für Mitglieder des Vereins und für Personen angelegt werden, die für den Verein tätig sind (etwa Standaufsicht, Trainerinnen und Trainer). Jede Person bekommt ein eigenes Konto; geteilte Sammelkonten sind nicht erlaubt. Wer nicht dazugehört, spielt als Gast per QR-Code ohne Konto mit.
(2) Der Verein hält Zugangsdaten geheim. Das gilt auch für das Zugangsdatum des Connectors, denn wer es besitzt, kann im Namen des Vereins Schüsse melden.
(3) Connector und Schießanlage betreibt der Verein in einem Netz, zu dem nur er Zugang hat. Gäste-WLAN und offenes Internet sind dafür nicht geeignet.
(4) Der Verein ist für die Daten verantwortlich, die er einträgt. Er informiert seine Mitglieder und Gäste über die Datenverarbeitung und bezieht bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten ein, soweit das erforderlich ist.
(5) Nicht erlaubt ist insbesondere:
- Shooti für andere Vereine, für Schießstände Dritter oder als eigene Dienstleistung gegenüber Dritten einzusetzen;
- einen weiteren kostenlosen Testzeitraum zu erlangen, etwa durch Anlegen eines neuen Vereins;
- Treffer oder Ergebnisse einzuspielen, die nicht von der angeschlossenen Anlage stammen, oder Ergebnisse zu verfälschen;
- Shooti automatisiert in großem Umfang abzufragen, Belastungstests durchzuführen oder Sperren und Zugangsbeschränkungen zu umgehen;
- rechtswidrige, beleidigende oder fremde Rechte verletzende Namen und Inhalte einzutragen, etwa als Anzeigename oder Kommentar.
Veranstaltungen des Vereins mit Gästen, auch gegen Entgelt, sind ausdrücklich erlaubt.
(6) Der Verein sorgt dafür, dass seine Mitglieder sich an diese Regeln halten.
(7) Wichtige Ergebnisse, etwa Wettkampfwertungen, bewahrt der Verein zusätzlich in seiner eigenen Ablage auf.
(8) Folgen eines Verstoßes. Verstößt der Verein oder eine Person seines Vereins gegen Abs. 1 oder Abs. 5, weist der Anbieter in Textform darauf hin und setzt eine angemessene Frist zur Abhilfe, in der Regel 14 Tage. Nach Ablauf der Frist darf er die betroffenen Konten sperren. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann er außerordentlich kündigen (§ 8 Abs. 6). Ohne vorherigen Hinweis sperrt er nur, soweit das zur Abwehr einer akuten Gefahr für die Sicherheit des Dienstes oder anderer Vereine nötig ist, und informiert den Verein dann unverzüglich. Hat der Verein unberechtigt einen weiteren Testzeitraum genutzt, schuldet er für diesen Zeitraum das Entgelt nach § 7; dem Verein bleibt der Nachweis offen, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
(9) Bei begründetem Verdacht kann der Anbieter den Verein auffordern, in Textform zu bestätigen, dass die Konten Abs. 1 entsprechen. Einblick in Mitgliederlisten verlangt er dafür nicht.
§ 12 Aktualisierungen und Support
(1) Der Connector aktualisiert sich selbst. Aktualisierungen laufen nie während einer Partie, sondern erst, wenn nichts bedient wird und seit zehn Minuten kein Schuss gemeldet wurde. Der Verein darf automatische Aktualisierungen nicht unterbinden, weil sonst Sicherheitskorrekturen fehlen.
(2) Support gibt es per E-Mail an die im Impressum genannte Adresse. Der Anbieter antwortet in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.
(3) Sicherheitslücken meldet der Verein an security@roalkege.de (siehe auch /.well-known/security.txt).
§ 13 Mängel
(1) Der Anbieter beseitigt Mängel von Shooti in angemessener Frist, nachdem der Verein sie gemeldet hat. Der Verein beschreibt den Mangel dabei so genau, wie es ihm möglich ist.
(2) Die gesetzlichen Rechte des Vereins bei Mängeln, insbesondere zur Minderung, bleiben unberührt. Änderungen nach § 3 Abs. 3 sind kein Mangel.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die schon bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Die Haftung nach § 14 bleibt unberührt.
§ 14 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt:
- für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit;
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- nach dem Produkthaftungsgesetz;
- im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Verein regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten der Personen, derer sich der Anbieter bedient.
(4) Die Haftung für Datenschutzverstöße gegenüber Betroffenen richtet sich nach Art. 82 DSGVO.
§ 15 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter kündigt Änderungen dieser AGB mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform an und stellt die Änderungen gegenüber.
(2) Die Änderungen gelten für einen Verein erst, wenn er ihnen zustimmt, etwa durch Bestätigung im Portal. Bei einem Jahresabo gelten sie spätestens, wenn der Verein ein weiteres Jahr wählt und dabei der neuen Fassung zustimmt; der Übergang ins Monatsabo nach § 8 Abs. 2 ändert die geltende Fassung nicht.
(3) Stimmt der Verein nicht zu, gilt die bisherige Fassung weiter. Der Anbieter kann den Vertrag dann nach § 8 Abs. 4 kündigen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erklärungen zum Vertrag können in Textform abgegeben werden, insbesondere per E-Mail.
(3) Der Anbieter nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Frühere Fassungen
Stand: 29. September 2026